Begleitetes Fahren mit 17

Wenn Du den Führerschein mit 17 machen willst, dann gelten die Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, §48a). In dieser werden die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 geregelt.

Mit 16-einhalb kannst Du Dich bei uns in der Fahrschule für die Klassen B und auch BE anmelden. Deine Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag auf BF17 zustimmen.

Der Führerschein mit 17 ist eine ganz normale theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die Theorieprüfung und maximal 1 Monat vor dem 17.Geburtstag darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Ab dem 17. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Mit der Prüfbescheinigung darfst Du einen Pkw (mit Anhänger) nur in Begleitung fahren.

Anforderungen an den Begleiter:

Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson anwesend sein, die mindestens 30 Jahre alt ist.
  • Diese muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein. Es darf nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw.Klasse 3) sein.
  • Die Begleitperson darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.