Für Deine gewünschte Führerscheinklasse darfst Du frühestens ein halbes Jahr, bevor Du das gesetzliche Mindestalter erreicht hast, mit der Ausbildung beginnen.
Zur Anmeldung bringst Du bitte den Ausweis oder Reisepass mit. Wir werden mit Dir gemeinsam den „Ausbildungsvertrag“ ausfüllen. Falls Du noch nicht volljährig bist, bekommst Du bei uns eine Einverständniserklärung, die ein/e Erziehungsberechtigte/r für Dich unterschreibt.
Bei der Anmeldung wird der Grundbetrag für die Ausbildung fällig. Dieser beinhaltet den kompletten Theorieunterricht, sowie unseren Verwaltungsaufwand.
Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt/Bürgeramt
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigst Du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Passbild biometrisch seit November 2008 (35×45 mm)
- Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt vom Optiker oder Augenarzt)
- Nachweis über Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (LSM), Erste-Hilfe-Kurs oder Vergleichbares
- Gebühr für den Führerscheinantrag
Um die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt zu beschleunigen, wäre es sinnvoll wenn Du diese Unterlagen so bald wie möglich schon bei uns oder beim Landkreis Friesland abgibst. Die Bearbeitung des Führerschein-Antrags dauert ca. 2-4 Wochen, so ist Dein Führerschein zu Deiner Prüfung rechtzeitig fertiggestellt